Fahrschule Ulm Weiterbildung
Dieses Angebot richtet sich an Firmen und Privatkunde.
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Schulungen vor Ort, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn, Muhlis Atac.
Berufskraftfahrer / in im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, CE
Bereits im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie erlassen, in der gemeinschaftliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern festgelegt wurden. Für alle Fahrer gilt in Zukunft eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren in vorgeschriebenen Themenbereichen.
1 Tage Wochenendveranstaltung
Der Herr Atac Muhlis, der gründer der Fahrschule A.W.A ist ein anerkanntes Schulungsunternehmen. Durch unsere fach-kompetente und zertifizierte Trainer haben wir Erfahrung in Aus- und Weiterbildung.
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung
100,00 € Pro Person und Pro Modul
Die Seminargebühren verstehen sich inkl. Lernmittel, Essen und Trinken.
Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr", dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.
Das Gesetz findet seit dem 10. September 2009 auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erforderlich ist.
Fahrschule A.W.A Muhlis Atac
Frauenstraße 36
89073 Ulm
Muhlis Atac
Tel. 0173 538 7656
Fax. 03212 125 62 95
E-Mail. muhlisatac@hotmail.com
Ziel: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise
Inhalte:
Ziel: Kenntnisse zur den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften
Inhalte:
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im LKW sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen
Inhalte:
Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für Ihre Rolle als Repräsentanten des Unternehmens
Inhalte:
Ziel: Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen
Inhalte:
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)