Fahrschule Ulm
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1 und AM
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)